Das Hygienekonzept richtet sich nach den aktuellen Vorgaben des Landes Hessen
sowie den Vorgaben der Betreiber der Sportstätten und den Hiweisen der sportartspezifischen Landesverbände.
Verordnung des Landes Hessen mit der gültigen Fassung vom 1.8.2020
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Durch die Winterpause und das anschließende Nutzungsverbot des Stadions wegen der Corona-Einschränkungen war bisher kein Übungsbetrieb möglich. |
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Die Vorgaben des Kreises ab 25.5.2020, die bei Nutzung der Sportanlagen eingehalten werden müssen: - Sportanlagen-Nutzungshiweise_Corona_ab25052020 - Sportlanlagen_Corona_Anwesenheitsliste - Sportanlagen_Nutzungsbedingungen_je-Sportanlage
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