Die Vorgaben des Kreises ab 25.5.2020, die bei Nutzung der Sportanlagen eingehalten werden müssen: - Sportanlagen-Nutzungshiweise_Corona_ab25052020 - Sportlanlagen_Corona_Anwesenheitsliste - Sportanlagen_Nutzungsbedingungen_je-Sportanlage
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Vor der erstmaligen Nutzung nach der Coronapause bitte unbedingt erst einen Termin mit dem Hausmeister machen für eine Einweisung!
Ich verweise zusätzlich auf die Hinweise des jeweiligen Landesverbandes im Internet!
Einige Gruppen haben, den Bedingungen entsprechend, schon wieder mit dem Übungsbetrieb begonnen und ihre Teilnehmer direkt informiert.
Das ist sehr schön und ich bedanke mich auf diesem Wege für euer Engagement und eure Kreativität!!
Das Schwimmbad ist allerdings weiterhin geschlossen.
Silke Wolf, 1. Vorsitzende TV
1.6.2020